Laterne

Laterne
La|ter|ne [la'tɛrnə], die; -, -n:
zum Leuchten dienendes Gerät, dessen Lichtquelle von einem durchsichtigen Gehäuse geschützt ist.
Syn.: Ampel, Lampe, Leuchte (Fachspr.), Licht.
Zus.: Blendlaterne, Gaslaterne, Straßenlaterne.

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La|tẹr|ne 〈f. 19
1. durch Glas- od. Papiergehäuse geschützte Lichtquelle (Papier\Laterne, Garten\Laterne, Straßen\Laterne)
2. mit Fenstern versehenes Türmchen auf dem durchbrochenen Scheitel einer Kuppel
3. 〈bei Haustieren〉 Blesse
● \Laterne des Aristoteles bei vielen Seeigeln den Vorderarm umgebender, umfangreicher Muskel- u. Kalkspangenapparat zur Bewegung der den Mund umstehenden Zähne; solche Menschen kannst du mit der \Laterne suchen 〈fig.; umg.〉 kannst du mühsam suchen, solche M. gibt es nur sehr wenige [<mhd. la(n)tern(e) <lat. la(n)terna <grch. lamptera, Akk. zu lampter „Leuchter“; verwandt mit Lampe]

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La|tẹr|ne , die; -, -n [mhd. la[n]terne < (spät)lat. la(n)terna < griech. lampte̅̓r = Leuchter, Fackel, Laterne]:
a) zum Leuchten dienendes Gerät, dessen [offene] Lichtquelle zum Schutz vor Witterungseinflüssen mit einem durchsichtigen Gehäuse umgeben ist:
eine stark leuchtende, schwache, schmiedeeiserne L.;
eine L. anzünden, anstecken, auslöschen, tragen;
sich mit einer L. in der Hand auf den Weg machen;
geh mir aus der L. (salopp; geh mir aus dem Licht);
etw. mit der L. suchen können (ugs.; etw. [aufgrund seiner Seltenheit] kaum finden);
b) Lampion;
c) Kurzf. von Straßenlaterne:
die -n sind noch nicht angegangen;
unter einer L. stehen, parken.

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Latẹrne
 
[mittelhochdeutsch la(n)terne, über lateinisch von griechisch lampte̅́r »Leuchter«, »Fackel«, »Laterne«] die, -/-n,  
 1) Baukunst: türmchenartiger, architektonisch gegliederter Aufbau mit Fenstern zur Belichtung einer Kuppel.
 
 2) Beleuchtungstechnik: Regen- und Windschutz für eine Lichtquelle (Kerze, Gaslampe); zum Teil auch Bezeichnung für die gesamte Leuchte (z. B. Straßenlaterne).
 
 3) bei Pferden ein weißes Abzeichen am Kopf.
 

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La|tẹr|ne, die; -, -n [mhd. la[n]terne < (spät)lat. la(n)terna < griech. lampte̅́r = Leuchter, Fackel, Laterne]: 1. a) zum Leuchten dienendes Gerät, dessen [offene] Lichtquelle zum Schutz vor Witterungseinflüssen mit einem durchsichtigen Gehäuse umgeben ist: eine stark leuchtende, schwache, schmiedeeiserne L.; eine L. anzünden, anstecken, auslöschen, tragen; ... begab er sich ans Putzen seiner L., die er zugleich mit frischem Petroleum versorgte (Hauptmann, Thiel 20); sich mit einer L. in der Hand auf den Weg machen; geh mir aus der L. (salopp; geh mir aus dem Licht ); *jmdn., etw. mit der L. suchen können (ugs.; jmdn., etw. von dieser Art selten finden); b) Lampion; c) kurz für ↑Straßenlaterne: die -n sind noch nicht angegangen; Die -n brennen in den Vorstadtstraßen (Schnabel, Marmor 150); unter einer L. stehen, parken. 2. (Bauw.) türmchenartiger, durch Fenster Licht einlassender Abschluss über einer Gewölbe- od. Deckenöffnung. 3. Blesse. 4. *die rote L. (ugs., bes. Sport; letzter Platz in einer Rangfolge; nach der roten Schlussleuchte bes. bei Eisenbahnzügen): mit ihrem Sieg gab die Berliner Mannschaft die rote L. an die Gäste aus Hamburg weiter; Sachsen-Anhalt hat 1993 ... die rote L. in der Arbeitslosen-Statistik übernommen (Woche 24. 4. 98, 6).

Universal-Lexikon. 2012.

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